§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Aspect Quality GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Aspect Quality GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot
(1) Die Angebote der Firma Aspect Quality GmbH sind freibleibend. Sie werden mit der Auftragsbestätigung der Firma Aspect Quality GmbH verbindlich. Darin wird die Definition des Untersuchungsziels und die Art und der Umfang der Leistungen beschrieben. Werden die Methodik der Untersuchungen oder bestimmte Untersuchungsumfänge seitens des Auftraggebers vorgegeben, ist die Vollständigkeit oder Angemessenheit der Untersuchungen im Hinblick auf den Untersuchungszweck nicht Gegenstand des Auftrags.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
§ 3 Ausschließlichkeit
Jeglicher Handel durch den Auftraggeber mit den Leistungen der Firma Aspect Quality GmbH ist ohne deren Zustimmung ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Firma Aspect Quality GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (insbesondere Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr,vorliegende Forschungsergebnisse etc.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.
(2) Wird ein Gutachten erstellt, ist die Firma Aspect Quality GmbH von allen Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutungsein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zusetzen.
§ 5 Schweigepflicht
(1) Die Firma Aspect Quality GmbH unterliegt der Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihr vertraglich untersagt, das Untersuchungsergebnis selbst oder Tatsachen oder Unterlagen oder Forschungsergebnisse, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.
(2) Im Rahmen des Auftrages durch die Firma Aspect Quality GmbH entwickelte wissenschaftliche Methoden und Verfahren darf die Firma Aspect Quality GmbH unentgeltlich (für eigene Zwecke) weiter verwenden.
(3) Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb der Firma Aspect Quality GmbH mitarbeitenden Personen. Die Firma Aspect Quality GmbH hat dafür zusorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird. Im Falle der Konsultation von hausfremden Fachleuten sind auch diese vor Beschäftigung entsprechend auf die Geheimhaltung zu verpflichten.
(4) Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse oder von Teilen der Ergebnisse aus dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Firma Aspect Quality GmbH bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber.
§ 6 Urheberrechtsschutz
(1) Für alle schutzrechtsfähigen Erfindungen, die sich bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben ergeben, ist der Auftraggeber zur Anmeldung berechtigt. Bei Verzicht des Auftraggebers auf Anmeldung eines Schutzrechtes kann der Auftragnehmer die Erfindung zum Patent anmelden.
(2) Die Erklärung des Verzichtes hat durch den Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Übergabe der schutzfähigen Ergebnisse zu erfolgen.
(3) Die Kosten für die Patentanmeldung und die Zahlung an die Erfinder entsprechend dem Arbeitnehmererfindergesetz werden vom Anmelder getragen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber ein im Rahmen der Arbeit entwickeltes Verfahren zum Patent anmeldet, ist die Firma Aspect Quality GmbH befugt,diese Schutzrechte unentgeltlich für eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten anzuwenden.
(5) Für den Fall, dass die Firma Aspect Quality GmbH bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben gegen bestehende Urheberrechte, Warenzeichen oder Patente verstößt, wird sie vom Auftraggeber wegen Ansprüche Dritter aus Verletzungen gegen Urheberrecht, Warenzeichen oder Patente freigestellt.
§ 7 Preise
(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Aspect Quality GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Für Sonderanfertigungenerhebt die Firma Aspect Quality GmbH Vorkasse in angebrachter Höhe. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung.
§ 8 Leistungszeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Aspect Quality GmbH die Leistung wesentlicherschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krankheit usw. -, auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Aspect Quality GmbH oder deren Lieferanten eintreten, hat die Firma Aspect Quality GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen undTerminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Aspect Quality GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma Aspect Quality GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Sofern die Firma Aspect Quality GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, es seidenn der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma Aspect Quality GmbH.
(5) Die Firma Aspect Quality GmbH ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(6) Die Auftragserfüllung tritt mit Versendung des schriftlichen Ergebnisses des Auftrags (Tag des Poststempels) ein.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Aspect Quality GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungendes Auftraggebers voraus.
(8) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist die Firma Aspect Quality GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterungund des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
(9) Untersuchungs- und Versuchsmaterialien werden 6 Monate nach Erbringung der Leistung bzw. nach Übergabe des Untersuchungsergebnisses auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder verbleiben zur freien Verfügung von Aspect Quality, sofern keine Rücksendung vereinbart wurde. Im Rahmen des Auftrags erstellte Prüfberichte werden 6 Jahre bei der Firma Aspect Quality GmbH archiviert.
§ 9 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Aspect Quality GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Aspect Quality GmbH unmöglich wird, das sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Firma Aspect Quality GmbH gewährleistet die mangelfreie Ausführunggemäß den ihr zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen.
(3) Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden. Die Ausschlussfrist für die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel gegenüber der Firma Aspect Quality GmbH beträgt 1 Jahr, beginnend ab Übergabe der Untersuchungsergebnisse bzw. der Forschungsergebnisse durch die Firma Aspect Quality GmbH.
(5) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
§ 11 Zahlung
(1) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Währunginnerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Bei Bezahlung innerhalb von 7 Arbeitstagennach Erhalt der Rechnung gewährt die Firma Aspect Quality GmbH ein Skonto von 2%. Die Firma Aspect Quality GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Aspect Quality GmbH dazu berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Der Auftraggeber darf die Bezahlung der Leistung nicht zurückbehalten wegen Mängelrügen aus einem anderen Vertrag als dem, aus welchem die Preisforderung stammt. Der Auftraggeber darf gegen die Preisforderung der Firma Aspect Quality GmbH nur unstrittige oder rechtskräftig festgestellteForderungen aufrechnen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Allgemeine Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlungsind sowohl gegen die Firma Aspect Quality GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlichesoder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko vonsolchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Firma Aspect Quality GmbH nur für Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung bestehen.
§ 13 Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungenzwischen der Firma Aspect Quality GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, so ist der Hauptsitzder Firma Aspect Quality GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 01. September 2007